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Digitales Geld und Finanzen
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Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ein Papier veröffentlicht, in dem die Terminologie im Zusammenhang mit digitalem Geld und Finanzen untersucht wird.

Höhepunkte
🔹 Seit 2008 haben Kryptowährungen und DeFi die Schaffung von Reichtum, Technologieinvestitionen, neue Geschäftsmodelle (Börsen, Stablecoins) und eine starke Enthusiastengemeinde vorangetrieben.
🔹 Und seit 2016 haben Zentralbanken begonnen, an "Zentralbankdigitalwährungen" (CBDC) zu arbeiten, als Reaktion auf die kontinuierliche Digitalisierung von Zahlungen.
🔹 Schnelle Entwicklungen, technische Komplexität, werbliche Interessen und regulatorische Pfadabhängigkeiten haben zu inkonsistenter und irreführender Terminologie geführt.
🔹 Fehlinterpretationen beeinflussen Investitionen, regulatorische Klarheit und öffentliche Erwartungen, insbesondere unter Einzelanlegern.
🔹 Das Papier zielt darauf ab, die Terminologie durch die Analyse von Definitionen, Ursprüngen und konzeptionellen Inkonsistenzen zu klären. Begriffe werden hinsichtlich ihrer aktuellen Definition, Etymologie, Qualität, historischen Verwendung und alternativer Terminologievorschläge analysiert.
🔹 Das Papier schließt mit Vorschlägen in Bezug auf das aufkommende dezentralisierte Finanzwesen (DeFi)-Vokabular:
▶ Krypto-Vermögenswerte: Der Begriff sollte für ungedeckte, DeFi-eigene Vermögenswerte wie Bitcoin reserviert werden. Vermögenswerte, die lediglich auf DLT (z. B. Anleihen) aufgezeichnet sind, sollten ihre traditionelle Klassifizierung beibehalten.
▶ Alternative für Krypto-Vermögenswerte: "Virtuelle Vermögenswerte" oder "virtuelle Ledger-Einträge" könnten "Krypto-Vermögenswerte" ersetzen, um den Mangel an realweltlicher Absicherung hervorzuheben.
▶ Smart Contracts: Der Begriff ist irreführend, da solcher Code weder "intelligent" noch ein "Vertrag" ist – sollte vermieden werden.
▶ Stablecoin: Der Begriff impliziert falsch Stabilität und Inhaber-ähnliche Eigenschaften; E-Geld auf DLT sollte seinen ursprünglichen Namen beibehalten, und instabile algorithmische Stablecoins enthüllen die Mängel des Begriffs.
▶ Tokenisierung: "Token" suggeriert irreführend Inhaber-Instrumente, während der Prozess auf DLT und zentrale Ledger anwendbar ist – sollte als "ledger-basierte Darstellung" umformuliert werden.
▶ CBDC: "Einzelhandels-CBDC" sollte "Einzelhandels-Zentralbank-E-Geld (rCBEM)" und "Großhandels-CBDC" sollte "Großhandels-Zentralbankgeld auf DLT" für Klarheit und Konsistenz heißen.
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